Cookies |Datenschutz |Impressum |Nachrichtencenter |Barrierefreiheit
FRÜHLING 2024Mehr...
HOME > GEMEINDE > Bürgerservice > Gemeindeforstwart
Die meisten Arbeitsverträge (→ USP) (Dienstverträge) verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten. Bei einem aufrechten Dienstverhältnis ist die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber verpflichtet, die Änderungen dem zuständigen Krankenversicherungsträger mitzuteilen.
Wenn Sie das Pendlerpauschale geltend machen möchten, müssen Sie den Wechsel Ihres Wohnortes innerhalb eines Monats bekannt geben.
Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre neue Adresse in Kenntnis zu setzen.
Dachverband der Sozialversicherungsträger (→ SV)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Apr| JunMai
Straße/HausnummerBerndlsiedlungErledtHaselbachHauzingHingshamHöckingHöretzbergKapfhamKorneredtOrtenholzPfaffingRainbach im InnkreisRandolfingSallingSinzing (4791 Sinzing)Sinzing (4775 Sinzing)SteinbergSumetsradWeizenauWieneringHausnummer123456789a9b101112131415161719