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Rainbach im Innkreis, 15. April 2024
Tarifordnung
für die Benützung des Turnsaals
Der Gemeinderat der Gemeinde Rainbach im Innkreis hat in seiner Sitzung vom 24. April 2024 folgende Tarifordnung beschlossen.
Der Turnsaal und deren Nebenräume (Umkleideräume, Duschen, Sanitäranlagen, etc.) stehen generell und zuvorderst für die schulische Nutzung zur Verfügung. Alle sonstigen Nutzungen können nur dann durchgeführt werden, wenn sie außerhalb der Unterrichtsstunden terminisiert sind.
1. Rainbacher Vereine und Organisationen, Öst. Rotes Kreuz (Blutspendeaktion) Turn- und Trainingsbetrieb, sonstiger Betrieb € 3,00 / angef. Stunde Die benutzten Räumlichkeiten müssen in ordentlichen Zustand verlassen werden, sollten jedoch Reinigungsleistungen durch die Gemeinde anfallen, erfolgt eine Verrechnung nach tatsächlichem Aufwand.
Die Einhebung der Benützungsgebühren erfolgt im Nachhinein durch die Gemeindekasse.
Die nach dieser Tarifordnung ermittelten Kostenersätze unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht.
Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.
Der Bürgermeister:
Gerhard Harant
angeschlagen am: 25. April 2024abgenommen am: 13. Mai 2024
Im Turnsaal bitte keine Turnschuhe mit dunklen Sohlen verwenden!
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