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HOME > WOHNEN > ISG > Rainbach 39 > 39a/2 (EG)
Sinnverwandte Begriffe: Domizil, Nebenwohnsitz, Zweitwohnsitz, Zusatzwohnsitz
Als Wohnsitz bezeichnet man grundsätzlich den Ort, an dem eine Person wohnhaft ist.
Bei mehreren Wohnsitzen kann immer nur einer der Hauptwohnsitz sein und die anderen werden beispielsweise als Neben-, Zweit, Zusatzwohnsitz oder weiterer Wohnsitz bezeichnet.
Informationen zu den Meldepflichten finden sich im Kapitel " An-/Abmeldung des Wohnsitzes".
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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