Wohnbaubeihilfe

FÖRDERUNG IN DER HÖHE VON € 500,-- (ab 01.01.22) 
für private Wohnraumschaffung zur Eigennutzung (gilt auch für Landwirte)

  • Neu-, Zu- und Umbau für Wohnzwecke und zur Eigennutzung
    ab einer Investitionssumme von € 100.000,--
  • Eigentumswohnung zur Eigennutzung (nicht gewerblich und genossenschaftlich)


Ansuchen Wohnbauförderung:

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