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Eine Studentenförderung in der Höhe von € 150 pro Studienjahr und Studierenden wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
- Hauptwohnsitz in Rainbach/Ikr. zum Stichtag 31.10. des jeweiligen Studienjahres. - Vorlage der Inskriptionsbestätigung des jeweiligen Studienjahres- Vorlage der Zahlungsnachweise der Mehrkosten für ein öffentliches Verkehrsmittel- bis zum vollendeten 24 Lebensjahr