Studentenförderung

Die Förderung in Höhe von € 150,-- pro Studienjahr und Studierenden wird gewährt wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: 

-  Hauptwohnsitz in Rainbach/Ikr. zum Stichtag 31.10. des jeweiligen Studienjahres. 
-  Vorlage der Inskriptionsbestätigung des jeweiligen Studienjahres
-  Vorlage der Zahlungsnachweise der Mehrkosten für ein öffentliches Verkehrsmittel
-  bis zum vollendeten 26 Lebensjahr


ANTRAG:

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Zuständig