Studentenförderung

Eine Studentenförderung in der Höhe von € 150 pro Studienjahr und Studierenden wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:

-  Hauptwohnsitz in Rainbach/Ikr. zum Stichtag 31.10. des jeweiligen Studienjahres. 
-  Vorlage der Inskriptionsbestätigung des jeweiligen Studienjahres
-  Vorlage der Zahlungsnachweise der Mehrkosten für ein öffentliches Verkehrsmittel
-  bis zum vollendeten 24 Lebensjahr


Zuständig

Formulare