Schotteraktion

Jeder Grundbesitzer kann für die Wege- und Straßenerhaltung bzw. Instandsetzung (ausschließlich öffentl. Gut, keine Privatwege) jährlich eine Kostenbeteiligung der Gemeinde in der Höhe von 50 t Granitschotter (Mineralgemisch) inkl. Landschaftsabgabe und MwSt. zu folgenden Bedingungen beantragen:

+ Meldung des Vorhabens beim Gemeindeamt
+ Besichtigung und Genehmigung durch den Bauausschuss
+ Vorlage der bezahlten Rechnung nach Abschluss der Arbeiten
+ Besichtigung und Kontrolle durch den Bauausschuss
+ Auszahlung der Kostenbeteiligung
 
 Die Transportkosten sind vom Interessenten zu tragen.