Kanalanschlussgebühr

Für den Anschluss von Grundstücken und Liegenschaften an das gemeinnützige öffentliche Kanalnetz der Gemeinde Rainbach/Ikr. wird eine Anschlussgebühr verrechnet. Es besteht Anschlusspflicht wenn die kürzeste Entfernung zw. Objekt und Kanal < 50m ist!

Hinweis: Nach § 12 des Oö. Abwasserentsorgungsgesetzes besteht eine Anschlusspflicht für Objekte, deren am weitesten in Richtung Kanalstrang vorspringender Teil (auf den Erdboden projiziert) nicht mehr als 50m Luftlinie von dem für den Anschluss in Betracht kommenden Kanalstrang entfernt sind.

Anlässlich einer erteilten Baubewilligung werden die Anschlusskosten (Kanal, Wasser, Regenwasserkanal und Verkehrsfläche) fällig!

Die Anschlusskosten für Kanal, Wasser und Regenwasser bzw. der Einheitssatz für den Verkehrsflächenbeitrag richten sich nach dem Datum des Baubescheides.  

(Es wird der Berechnung immer die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens zugrunde gelegt.)

Die geleisteten Aufschließungsbeiträge werden den Anschlusskosten wertgesichert angerechnet und sind im wesentlichen als Vorauszahlung auf die Anschlusskosten zu sehen.


2025

je Verrechnungsquadratmeter: € 28,63 (exkl. 10 % USt.)
---> mind. € 4.295,00 (exkl. 10 % USt.)


je Verrechnungsquadratmeter: € 31,50 (inkl. 10 % USt.)
---> mind. € 4.725,00 (inkl. 10 % USt.)

 

Rechenbeispiel KANALANSCHLUSSGEBÜHR inkl. 10 USt.:
Für ein Wohnhaus mit 10 x 10 Meter (Außenmaß) und zwei Geschossen, ohne Keller:
200 m² x € 31,50 = € 6.300,00
--> Mindestgebühr: € 4.725,00 (bis 150 m²)


Zone 1 betrifft 
Hauzing und Rainbach,
Randolfing bis Moser / Mayrhofer / Kläranlage,
Rainbach bis Zachbauer / Hegerhalle / Grömmer