Kanalanschlussgebühr

Für den Anschluss von Grundstücken und Liegenschaften an das gemeinnützige öffentliche Kanalnetz der Gemeinde Rainbach/Ikr. wird eine Wasserleitungsanschlussgebühr verrechnet. 

Anlässlich einer erteilten Baubewilligung werden die Anschlusskosten (Kanal, Wasser, Regenwasserkanal und Verkehrsfläche) fällig!

ie Anschlusskosten für Kanal, Wasser und Regenwasser bzw. der Einheitssatz für den Verkehrsflächenbeitrag richten sich nach dem Datum des Baubescheides.  

(Es wird der Berechnung immer die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens zugrunde gelegt.)

Die geleisteten Aufschließungsbeiträge werden den Anschlusskosten wertgesichert angerechnet und sind im wesentlichen als Vorauszahlung auf die Anschlusskosten zu sehen.

2024


je Verrechnungsquadratmeter: € 27,83 (exkl. 10 % USt.) -
                                             --> mind. € 4.174,-- (exkl. 10 % USt.)


je Verrechnungsquadratmeter: € 30,61 (inkl. 10 % USt.) -  

                                             --> mind. € 4.591,40 (inkl. 10 % USt.)

 

Rechenbeispiel KANALANSCHLUSSGEBÜHR inkl. 10 USt.:
Für ein Wohnhaus mit 10 x 10 Meter (Außenmaß) und zwei Geschossen, ohne Keller:
200 m² x € 30,61 = € 6.122,--
--> Mindestgebühr: € 4.591,40 (bis 150 m²)