Heizungsanlagen

Einbau von Heizungsanlagen

Feuerungsanlagen bis 50 KW

Der Einbau der Heizungsanlage selbst ist laut OÖ. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 weder bewilligungs- noch anzeigepflichtig!

Bewilligungs- oder Anzeigepflicht entsteht nur bei Schaffung, Umbau oder Änderung von Heizraum oder Lagerraum. Die Bewilligungs- oder Anzeigepflicht bezieht sich nur auf die (Um-) Baumaßnahmen des Gebäudes, nicht auf den Einbau der Heizungsanlage!
(Anzeige eines Bauvorhabens gem. § 25 Abs. 1 Zl 3-14 Oö. BauO 1994 idF LGBl. Nr. 70/1998 ("Sonstige Bauvorhaben") oder Ansuchen um Baubewilligung gem. § 28 oder § 32 Oö. BauO 1994)

Benötigte Unterlagen:

  • Anzeige eines Bauvorhabens oder Ansuchen um Baubewilligung, wenn ein Heiz- oder Lagerraum geschaffen, umgebaut oder verändert wird.
  • Abnahmebefund für Heizungsanlagen ist der Gemeinde vorzulegen! Dieser wird vom dazu befugten Installateur bzw. Monteur ausgefüllt. (Gültige Prüfernummer = Berechtigungsnachweis)
  • Abnahmebefund für den Rauchfang ist erforderlich! Dieser wird von dem dazu befugten Rauchfangkehrermeister erstellt (und auf dem Gemeindeamt abgegeben).

Feuerungsanlagen von 50 bis 400 KW

Benötigte Unterlagen:

  • Anzeige zur Errichtung einer Heizungsanlage
  • Abnahmebefund für Heizungsanlagen ist der Gemeinde vorzulegen! Dieser wird vom dazu befugten Installateur bzw. Monteur ausgefüllt. (Gültige Prüfernummer = Berechtigungsnachweis)
  • Abnahmebefund für den Rauchfang ist erforderlich! Dieser wird vom dazu befugten Rauchfangkehrermeister erstellt (und auf dem Gemeindeamt abgegeben).

Feuerungsanlagen über 400 KW

Benötigte Unterlagen:

  • Gewerberechtliche Verhandlung, notwendiges Ansuchen über die Bezirkshauptmannschaft
  • Abnahmebefund für Heizungsanlagen ist der Gemeinde vorzulegen! Dieser wird vom dazu befugten Installateur bzw. Monteur ausgefüllt. (Gültige Prüfernummer = Berechtigungsnachweis)
  • Abnahmebefund für den Rauchfang ist erforderlich! Dieser wird vom dazu befugten Rauchfangkehrermeister erstellt (und auf dem Gemeindeamt abgegeben).