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Einbau von Heizungsanlagen
Feuerungsanlagen bis 50 KW
Der Einbau der Heizungsanlage selbst ist laut OÖ. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 weder bewilligungs- noch anzeigepflichtig!
Bewilligungs- oder Anzeigepflicht entsteht nur bei Schaffung, Umbau oder Änderung von Heizraum oder Lagerraum. Die Bewilligungs- oder Anzeigepflicht bezieht sich nur auf die (Um-) Baumaßnahmen des Gebäudes, nicht auf den Einbau der Heizungsanlage!(Anzeige eines Bauvorhabens gem. § 25 Abs. 1 Zl 3-14 Oö. BauO 1994 idF LGBl. Nr. 70/1998 ("Sonstige Bauvorhaben") oder Ansuchen um Baubewilligung gem. § 28 oder § 32 Oö. BauO 1994)
Benötigte Unterlagen:
Feuerungsanlagen von 50 bis 400 KW
Feuerungsanlagen über 400 KW