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Anzeigepflichtige Bauvorhaben
Ansuchen:
Benötigte Unterlagen:
§ 25 (1) 2.
§ 25 (1) 3.
Änderung von Gebäuden, wenn die Baumaßnahme einen Einfluss auf Festigkeit, Brandschutz, Gesundheit, Hygiene, Orts- und Landschaftsbild hat oder das äußerliche Aussehen des Gebäudes wesentlich verändert wird.