Baubewilligung

Baubewilligungsansuchen

Bewilligungspflichtige Bauvorhaben

  • Neu-, An-, Zu- und Umbau von (Wohn- und Wirtschafts-) Gebäuden
  • Betriebsgebäude aller Art (Büro- und Werkstättengebäude usw.)
  • Kleinhausbauten (bis 3 Wohnungen)
  • Mehrfamilienhäuser (mehr als 3 Wohnungen)
  • Änderung des Verwendungszweckes (zB. Einbau von Wohnräumen in eine Garage)
  • Jauche- und Güllegruben (offen, ohne Decke)
  • Land- und fortstwirtschaftliche Gebäude ohne Nutztierhaltung (Stallungen) über 300 m² verbauter Fläche und 9 m Höhe
  • Sämtliche Stallgebäude (Viehhaltung)
  • Garagengebäude
  • Dachgeschossausbau (Übermauerung über 1,2 m Höhe)
  • Glashäuser über 15 m²
  • Gartenhäuser über 15 m²
  • Holz-, Lager- und Gerätehütten über 12 m² (nicht landwirtschaftlich genutzt)
  • Überdachung von Fahrsiloanlagen
  • Hochsilos
  • Bienenhütten (Gutachten von Bienensachverständigen ist erforderlich)
  • Wohnwagen (dauerhaft aufgestellt)
  • Container (dauerhaft aufgestellt)
  • Zelte (zB. für Baumärkte dauerhaft aufgestellt)
  • Windfang
  • Abbruch Gebäude (wenn 2 Gebäude direkt zusammengebaut sind oder wenn ein Bebauungsplan vorliegt)
  • An- und Zubau von Balkone und Terrassen sowie Balkon- und Terrassenüberdachungen
  • Mauern/Stützmauern über 1,5 m Höhe
  • Dachstuhlersatz/Dachstuhländerung
  • Carports über 35 m² verbauter Fläche

Ansuchen:

  • Ansuchen § 28 Oö. BauO 1994 idF LGBl. Nr. 70/1998 (kein Einverständnis = Unterschriften der Nachbarn nicht einbringbar)
  • Ansuchen § 32 Oö. BauO 1994 idF LGBl. Nr. 70/1998 (Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren = Einverständnis, Unterschriften der Nachbarn sind vorhanden)

Benötigte Unterlagen:

  • (Grundbuchsauszug)
  • Baupläne (inkl. Lageplan und Unterschriften der Nachbarn, Planverfasser) 3-fach (Gemeinde, Finanzamt, Bauherr) - 1 Exemplar zusätzlich wenn eine Landesförderung beantragt wird!
  • Planverfasserbestätigung (bei Baufreistellung)
  • Baubeschreibung
  • Bauführerbestätigung (bei Baufreistellung)
  • Energieausweis (bei Neubau von Wohngebäuden und auch bei Zubau, wenn die Wohnnutzfläche um 100 % vergrößert wird)
  • positiver Trinkwasserbefund (bei Neubau von Wohngebäuden) 
  • Naturschutzbehördliche Stellungnahme § 5 Abs. 1 Oö. NSchg. 1995 (bei Bauvorhaben im Grünland in exponierter Lage)
  • Lüftungsbeschreibung (zB. bei Errichtung eines Schweinestalles)
  • Stellungnahme der Oö. Umweltanwaltschaft bei Gebäuden, welche nicht für Wohnzwecke dienen (= landw. Gebäude, Ställe, Betriebsgebäude, Werkstätten,...)

§ 24 (1) 1.
Neu-, Zu- und Umbauten von Gebäuden

§ 24 (1) 2.
Errichtung und Änderung von sonstigen Bauten, welche aufgrund ihrer Größe, Lage, Art oder Umgebung geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen herbeizuführen, oder das Orts- und Landschaftsbild stören.

§ 24 (1) 3.
Änderung des Verwendungszweckes von Gebäuden oder sonstigen Bauten, wenn hierdurch eine Beeinträchtigung der Festigkeit tragender Bauteile, des Brandschutzes, der Gesundheit oder der Hygiene zu erwarten sind oder zusätzliche schädliche Umwelteinwirkungen zu erwarten sind.

§ 24 (1) 4.
Abbruch von Gebäuden (Gebäudeteilen) oder sonstigen Bauten oder Teilen hievon, wenn sie an der Nachbargrundgrenze mit anderen Gebäuden zusammengebaut sind.

Damit ein als Bauland gewidmetes Grundstück bebaut werden kann, ist eine Bauplatzbewilligung für die Parzelle erforderlich!

Für ein durch die gemeindeeigene Kanalisationsanlage erschlossenes Grundstück ist im Falle einer Bebauung eine Kanalanschlussgebühr zu entrichten.

Für ein durch eine öffentliche Verkehrsfläche erschlossenes Grundstück ist im Falle einer Bebauung ein Verkehrsflächenbeitrag zu entrichten.

Für durch Kanal bzw. Verkehrsfläche erschlossenes Bauland sind Aufschließungsbeiträge zu entrichten wenn das Grundstück nicht bebaut ist.


Betriebsanlagen Coaching – geförderte Beratung

Förderung für kleine und mittlere Unternehmen

Die rasche Genehmigung der Errichtung oder Änderung von Betriebsanlagen ist ein wichtiger

Standortfaktor. Die WKO Oberösterreich fördert Klein- und Mittelbetriebe welche externe

Fachleute als Betriebsanlagen-Coaches im Genehmigungsverfahren beiziehen.

Details dazu unter folgendem Link:

WKO Betriebsanlagen Coaching