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FRÜHLING 2025Mehr...
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Seit 2002 (Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes) nehmen ausschließlich die Gemeinden die Funktion als Fundbehörde wahr.
Wenn Sie etwas gefunden haben, dann geben Sie bitte den Fundgegenstand während der Öffnungszeiten im Gemeindeamt (Fundamt) ab. Der Fundgegenstand wird 1 Jahr lang aufbewahrt. Wenn sich der Eigentümer innerhalb dieser Frist nicht meldet, dann gehört der Fundgegenstand dem Finder.
Fundmeldung: FUNDMELDUNG.pdf herunterladen (0.05 MB)
Der Verlust bzw. Fund eines österr. Reisepasses oder Personalausweises ist der nächsten Passbehörde bekannt zu geben, bzw. dort abzuliefern.Für den Verlust des Führerscheines benötigt man eine Verlustanzeige der Polizei.
Seit Juni 2024 ist es möglich unter https://fundamt.gv.at eine Verlustanzeige selber zu erfassen. Es handelt sich dabei um ein europaweites System, welches Verlustanzeigen mit Funden vergleicht und mögliche Treffer anzeigt.
Verlustmeldung: VERLUSTMELDUNG-BESTÄTIGUNG.pdf herunterladen (0.07 MB)Ansuchen um Ausstellung einer Verlustbestätigung: VERLUSTMELDUNG-BESTÄTIGUNG.pdf herunterladen (0.07 MB)
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