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Erhaltungsbeiträge sind ab dem 5. Jahr nach der Vorschreibung des Aufschließungsbeitrages für Kanal und/oder Wasser von der Gemeinde einzuheben:
Wasser 0,15 je m² unbebautes GrundstückKanal: 0,33 je m² unbebautes Grundstück
Dier bezahlten Erhaltungsbeiträge werden nicht zurückgezahlt.
Die Erhaltungsbeitragspflicht endet mit dem Anschluss des Grundstücks an die entsprechende Infrastruktur.
Der Erhaltungsbeitrag ändert sich jeweils zum 1. Jänner und ist an den Baukostenindex für den Straßenbau der Statistik Austria gebunden.