ANGEHÖRIGENBONUS FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE

Personen, die nahe Angehörige mit Anspruch auf zumindest Pflegegeld Stufe 4 pflegen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Angehörigenbonus. 

Dieser wird monatlich in der Höhe von € 125,00 ausgezahlt.

Infos: Informationsblatt_zum_Angehoerigenbonus_2_.pdf herunterladen (1.49 MB)


Antragsformulare:
Antrag PVA
Antrag SVS
Antrag BVAEB

05.09.2025 08:00